Anpassung des Mehrwertsteuersatzes aufgrund der Corona-Pandemie
Temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Um die Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat die Bundesregierung in ihrer Sitzung vom 3. Juni 2020 ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen, das unter anderem vorsieht, die Mehrwertsteuersätze ab 1.Juli bis zum Jahresende abzusenken.
In RSK-AMS betrifft dies die Bereiche Faktura und die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung.
- Für den Zeitraum, für den die Absenkung gilt, ist es sinnvoll neue Zeilen mit den neuen MwSt.-Sätzen anzulegen. Für die Schnittstelle zur Buchhaltung werden ggfs. andere Erlöskonten notwendig
- Die bisherigen MwSt.-Sätze in der Gültigkeit beschränken (30.06.2020)