Gestelltes Material in der Materialverwaltung
Wenn eine Druckerei Druckaufträge annimmt, bei denen das Material vom Auftraggeber gestellt wird, dann muss sie das Material nicht selbst beschaffen, aber genauso bewirtschaften, als ob es eigenes Material wäre. Das Material muss ordnungsgemäß gelagert und bestandsmäßig geführt werden. Die Druckerei ist gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich des Materialverbrauchs und der noch verfügbaren Bestände auskunftspflichtig. Dafür enstehen Kosten, die die Druckerei im Rahmen der Nachkalkulation sammeln sollte.
Gestelltes Material lässt sich genauso bewirtschaften wie eigenes Material. Um die Materialgemeinkostenzuschläge für gestelltes Material zu berechnen, wird gestelltes Material, wie eigenes Material, ganz normal mit Wert gebucht. In der Auftragsabrechnung wird gestelltes Material dann aber mit Wert Null gebucht; lediglich der aus dem Materialwert abgeleitete Materialgemeinkostenzuschlag wird dem Auftrag zugeschlagen.